Spezielle Regelungen für alle Charterkunden
Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Nachweisen und den notwendigen Voraussetzungen gelten für unsere Charterkunden folgende Regelungen beim Chartern von allen angebotenen Ultraleichtflugzeugen:
Überprüfungsflug:
Alle Piloten, die länger als 90 Tage nicht geflogen sind, haben einen Überprüfungsflug mit Fluglehrer mit mindestens 3 Starts und Landungen zu absolvieren. Erstcharterer sowie Charterer eines anderen Typs haben ebenfalls einen Überprüfungsflug mit Fluglehrer mit mindestens 5 Starts und Landungen zu absolvieren.
Fluglehrerbegleitung:
Für Überprüfungs-, Check- und Schulungsflüge unter Fluglehreraufsicht gelten die Preise lt. Ausbildungspreisliste.
Checklisten:
Das Gegenlesen der Checklisten vor dem Start ist verpflichtend, auch bei jedem noch so kurzem Flug
Reinigung:
Der verantwortliche Pilot bzw. Charterer ist für die Reinigung des Flugzeuges nach dem Flug verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde!
Treibstoffzuschlag:
Je nach Entwicklung der Benzinpreise und der Verbräuche der einzelnen Muster werden wir uns vorbehalten, bei unveränderter Charterpreisliste einen variablen Treibstoffzuschlag pro Flugstunde bzw. Ausbildungsstunde zu erheben.