Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als Richtlinie 93/13/EWG weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht
übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln
schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs
identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog.
Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.
Die Schweiz hat am 17. Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europäischen Regelung vergleichbare Lösung
beschlossen. Artikel 8 der Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG wurde entsprechend revidiert.
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